Blower Door Messungen
Unser Büro führt seit 2010 Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden aller Art nach DIN EN ISO 9972 und DIN 4108-7 als Differenzdruckverfahren, mit einem Minneapolis Blower-Door Messgebläse durch. Das Messverfahren dient zum Nachweis der Luftdichtheit nach § 26 Gebäude Energie Gesetz (GEG 2020). Als Zertifizierter Prüfingenieur für Luftdurchlässigkeit von Gebäuden nach DIN EN ISO 9972 / ISO 20807 biete ich Ihnen Zertifizierte Luftdichtheitsmessungen (Blower Door Test) schnell und zuverlässig im Großraum München, Augsburg, Landsberg, Starnberg und Umgebung sowie Gebäudethermografie und Schwachstellenanalyse, Wärmebrücken Nachweise inklusive Analyse und Detailzeichnungen, Kompetente Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude inkl. KfW – Förderbank Begleitung.
Gebäude Thermografie
Mit der Gebäude Energie Gesetz (GEG 2020) hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war. Auch für Sanierungsmaßnahmen einer bestehenden Immobilie sind die Regeln der GEG der Mindeststandard, der erfüllt werden muss.
Für Wohngebäude können Energieausweise, sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Die Verpflichtung einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen zu lassen, besteht seit dem 1. Juli 2009 – allerdings nur, wenn diese verkauft, neu vermietet, verpachtet oder wesentlich geändert werden.
Gebäude Energieberatung
Mit der Gebäude Energie Gesetz (GEG 2020) hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war. Auch für Sanierungsmaßnahmen einer bestehenden Immobilie sind die Regeln der GEG der Mindeststandard, der erfüllt werden muss.
Für Wohngebäude können Energieausweise, sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Die Verpflichtung einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen zu lassen, besteht seit dem 1. Juli 2009 – allerdings nur, wenn diese verkauft, neu vermietet, verpachtet oder wesentlich geändert werden.
Förderprogramme
Die KfW Förderbank bietet im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen. Förderzwecke sind die Schaffung von Wohneigentum, die energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten sowie Photovoltaik Anlagen. Seit 2006 stellt die Bundesregierung im Rahmen der Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung, um die Programme zur CO2-Reduzierung attraktiv zu gestalten und die nationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz aus dem Kyoto-Protokoll zu erreichen. Die von der KfW definierten Kreditvergabekriterien wie z. B. KfW-55 sind anerkannte Energiestandards für Gebäude.
Kontakt
- Herrschinger Straße 4
82266 Inning am Ammersee