Blower Door Test

Gebäude Luftdichtheitsmessungen
nach DIN 13829 und EN ISO 9972

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Zu errichtete Gebäude müssen nach § 26 Gebäude Energie Gesetz (GEG 2020) so ausgeführt sein, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend dem Stand und Regel der Bautechnik, abgedichtet sind.

Mit dieser Forderung sollen unkontrollierten Wärmeverluste und Bauschäden vorgebeugt werden. Die entsprechende Vorgabe für die Luftdichtheit nennt die DIN 4108 Teil 7, die zugehörige Messmethode die DIN EN ISO 9972. Beide Normen sind durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger als Regeln der Technik verbindlich eingeführt.

Blower-Door Messungen sollten so früh wie möglich in ein Projekt eingeplant werden, da dies nicht nur zur Standardüberprüfung der luftdichten Gebäudehülle führt, sondern auch Handwerker zur gewissenhaften Bauausführung hilft. Zudem erlaubt der Blower-Door Test eine gewinnbringende Anrechnung bei der GEG Nachweiserstellung. Die Luftwechselrate kann von 0,7 [1/h] auf 0,6 [1/h] verbessert werden.

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Wie funktioniert die Messung?

Bei einer Messung der Luftdichtheit, also der Blower-Door Messung, wird durch Erzeugung einer Luftdruckdifferenz von 50 Pascal zwischen dem Innenbereich des Hauses und dem Außenbereich, der Luftvolumenstrom gemessen. Also die Menge der Luft, die durch die Gebäudehülle strömt, wird festgehalten und auf das beheizte Raumluftvolumen oder Hüllfläche des Gebäudes bezogen. Der so genannte n50 und q50 Wert beschreibt die Undichtheit des Gebäudes und ist an folgende Anforderungen gebunden.

Die DIN 4108 Teil 7 sowie DIN V 18599-2 nennt als Grenzwerte:

– für Gebäude ohne RLT und Luftvolumen < 1500 m³ : n50 < 3,0 /h
– für Gebäude ohne RLT und Luftvolumen > 1500 m³ : q50 < 4,5 /h
– für Gebäude mit RLT und Luftvolumen < 1500 m³ : n50 < 1,5 /h
– für Gebäude mit RLT und Luftvolumen > 1500 m³ : q50 < 2,5 /h
– für Passivhäuser und KfW-40 EE-Häuser (Empfehlung) : n50 < 0,6 /h

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Neben der oben aufgelisteten Werter ist die Qualität der durchgeführten Bauarbeiten ein wichtiger Schritt für die Luftdichtequalität des Hauses. Leckagen zum Beispiel im Dachbereich, sind wesentlich häufiger der Grund für feuchtebedingte Bauschäden durch Tauwasserausfall. Die warme Innenluft wird über die Leckage durch das Bauteil nach draußen geführt, dabei streicht die Luft an der kalten Außenhaut entlang und kondensiert im kalten Bereich. Durch eine kleine Leckage kann viel mehr Feuchtigkeit transportiert werden als über die Diffusion und kann Schäden im Baukörper verursachen. Ein guter Messwert ist keine Garantie für Schäden Freiheit. Auch kleine Leckagen können große Schäden verursachen, auch wenn der gemessene Wert im Normbereich liegt.

Es gibt kein hundertprozentig dichtes Gebäude, somit werden nach Regel der Technik und nach Empfehlung der FLIB (Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.) die Leckagen in zwei Hauptgruppen klassifiziert:
– Große Leckagen, die in Wesentlichen durch Größe und Lage in dem Gebäude zu Schäden führen können.
– Kleine Leckagen, die eventuell nur sehr keine Schäden verursachen können und in der Nutzung nicht spürbar sind.

Bei Modernisierungen von Altbauten sind die gleichen Werte anzustreben, die GEG 2020 vorgibt, aber aus technischen und konstruktiven Gründen oft nicht möglich sind. Bei der Bilanzierung von Altbauten ist in Abhängigkeit von dem gemessenen n50- bzw. q50- Wert und dem Wärmerückgewinnungsgrad der Lüftungsanlage für den Grad der Wärmerückgewinnung der resultierende Wert nach Tabelle 1 der FAQ (KfW- Förderbank) zu berechnen.

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